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Hauptausschuss

(1) Der Hauptausschuss besteht aus acht Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzendem. Der Ausschuss bestimmt aus den ehrenamtlichen Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden.

(2) Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse des Stadtrates vor. Er entscheidet abschließend über:
a) die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten aller Besoldungsgruppen, sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 12, jeweils im Einvernehmen mit dem Bürgermeister,
b) Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), wobei jeweils zuvor auch der Finanz- und Vergabeausschuss zur Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert wird.
c) die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m. § 33 des Baugesetzbuches - BauGB),
d) die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 36 i. V. in. § 34 BauGB).

(3) Auf Antrag eines Viertel der Mitglieder des Hauptausschusses ist eine Angelegenheit nach Absatz (2) dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

(4) Die Beschlüsse des Hauptausschusses werden in der nächsten Sitzung des Stadtrates bekannt gegeben.

Unsere Mitglieder im Hauptausschuss

Wolfgang Meisel

Wolfgang Meisel

   
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