Hauptausschuss
(1) Der Hauptausschuss besteht aus acht Stadträten und dem Bürgermeister
als Vorsitzendem. Der Ausschuss bestimmt aus den ehrenamtlichen
Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse des Stadtrates
vor. Er entscheidet abschließend über:
a) die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten aller
Besoldungsgruppen, sowie die Einstellung, Eingruppierung
und Entlassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen EG
10 bis EG 12, jeweils im Einvernehmen mit dem Bürgermeister,
b) Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und
der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
wobei jeweils zuvor auch der Finanz- und Vergabeausschuss
zur Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert
wird.
c) die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben
während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m.
§ 33 des Baugesetzbuches - BauGB),
d) die Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die
jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von
grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 36 i. V. in. § 34 BauGB).
(3) Auf Antrag eines Viertel der Mitglieder des Hauptausschusses
ist eine Angelegenheit nach Absatz (2) dem Stadtrat zur Beschlussfassung
zu unterbreiten.
(4) Die Beschlüsse des Hauptausschusses werden in der nächsten
Sitzung des Stadtrates bekannt gegeben.
Unsere Mitglieder im Hauptausschuss
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Wolfgang Meisel |
